Börse Frankfurt Zertifikate AG: Änderung der Regelwerke zum 1. Oktober 2021/1. Januar 2022

Datum: 09. Sep. 2021

003/2021 Börse Frankfurt Zertifikate AG: Änderung der Regelwerke zum 1. Oktober 2021/1. Januar 2022 Open Market-Rundschreiben 003/21

1.   Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum 1. Oktober 2021 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG für den Handel mit Strukturierten Produkten im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („Allgemeine Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG“) geändert werden.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass zum 1. Januar 2022 das Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel in Strukturierten Produkten („Preisverzeichnis der Börse Frankfurt Zertifikate AG“) geändert wird.

2.   Erforderliche Aktion

Es sind keine verpflichtenden Tätigkeiten notwendig.

3.   Details

Der Handel per Erscheinen, den es für Anleihen/Schuldverschreibungen im Freiverkehr seit ein paar Jahren gibt, wird auch für Strukturierte Produkte im Freiverkehr zugelassen. 

Dabei können Strukturierte Produkte, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung rechtlich noch nicht entstanden sind, unter gewissen Voraussetzungen bereits einbezogen werden.

Zudem behält sich die Börse Frankfurt Zertifikate AG vor, zukünftig Rabatte auf die Entgelte unter Paragraph 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG im Rahmen von zeitlich begrenzten Aktionen zu gewähren.

Bitte entnehmen Sie den genauen Wortlaut der Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG sowie im Preisverzeichnis der Börse Frankfurt Zertifikate AG den Anhängen.

Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Börse Frankfurt Zertifikate AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.

Die Änderungen des Preisverzeichnisses der Börse Frankfurt Zertifikate AG gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Börse Frankfurt Zertifikate AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
 

Anhänge:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG für den Handel mit Strukturierten Produkten im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, gültig ab 1. Oktober 2021 (Änderungsversion)
  2. Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel in Strukturierten Produkten, gültig ab 1. Januar 2022 (Änderungsversion)

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle am Freiverkehr (Open Market) der Börse Frankfurt Zertifikate AG an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) teilnehmende Unternehmen

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

Börse Frankfurt Zertifikate AG, Tel. +49-69-211-1 88 00, zertifikate@deutsche-boerse.com

Web:

www.zertifikateboerse.de 

Autorisiert von:

Simone Kahnt-Eckner, Florian Claus


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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