Schutzmechanismen im fortlaufenden Handel
Volatilitätsunterbrechung im fortlaufenden Handel
Um Preiskontinuität im fortlaufenden Handel sicherzustellen, kommt es zu einer Volatilitätsunterbrechung, wenn der potenzielle Ausführungspreis einer Order außerhalb des dynamischen und/oder statischen Preiskorridors liegt. Die eingehende Order wird so lange (teil-) ausgeführt, bis der nächste potenzielle Ausführungspreis den Preiskorridor verlässt (Ausnahme: Fill-or-Kill Order). Die Marktteilnehmer werden auf diese Marktsituation hingewiesen.
Eine Volatilitätsunterbrechung bewirkt einen Wechsel der Handelsform. Der fortlaufende Handel wird unterbrochen und eine Auktionspreisfeststellung eingeleitet, die auf für den fortlaufenden Handel bestimmte Orders beschränkt ist.
Die Auktion besteht aus den Phasen "Aufruf“ und "Preisermittlung". Die Aufrufphase hat nach einer Mindestdauer ein zufälliges Ende. Liegt jedoch der potenzielle Ausführungspreis außerhalb eines definierten Korridors, der weiter als der dynamische Preiskorridor ist, wird die Aufrufphase verlängert bis die Volatilitätsunterbrechung gemäß dem Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse manuell beendet wird.
Die erweiterte Volatilitätsunterbrechung wird automatisch beendet, sobald keine ausführbare Orderbuchsituation mehr vorliegt. Falls während der Aufrufphase einer Volatilitätsunterbrechung oder erweiterten Volatilitätsunterbrechung eine untertätige Auktion oder die Schlussauktion vorgesehen ist, so wird die automatische Handelsphasensteuerung zur untertägigen Auktion bzw. Schlussauktion wechseln.