Regulierter Market Maker
Regulierter Market Maker
Betreibt ein Handelsteilnehmer als Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf dem Handelsplatz Xetra in mindestens einem Wertpapier algorithmischen Handel unter Verfolgung einer Market-Making-Strategie im Sinne RTS 8 Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 hat dieser sich als Market Maker an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen. Er ist verpflichtet die Mindestanforderungen in den entsprechenden Instrumenten einzuhalten. Zu den Mindestanforderungen gehört eine Präsenzpflicht während des fortlaufenden Handels von mindestens 50% im Monatsdurchschnitt unter Einhaltung eines maximalen Spreads sowie eines Volumens, welches nicht mehr als 50% auf der Kauf- und Verkaufsseite abweicht. In Zeiten von außergewöhnlichen Umständen sind die Market Maker von Ihrer Quotierungspflicht entbunden.
Im Vergleich zum regulierten Market Maker verpflichten sind Designated Sponsors höhere Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu gehört eine Präsenzpflicht in den Auktionen sowie im Fortlaufenden Handel von 80% bei ETFs & ETPs oder 90% bei Aktien. Zusätzlich zum maximalen Spread ist ein Mindestquotierungsvolumen einzuhalten. Maximaler Spread und Mindestquotierungsvolumen werden bei Aktien anhand des Liquiditätslevels bestimmt und über die Zuordnung zu einer Liquiditätsklasse definiert. Bei ETFs und ETPs werden beide Parameter individuell pro Produkt festgelegt. Bei Einhaltung der Mindestanforderungen profitieren Designated Sponsors von einer vollständigen Rückerstattung der Transaktionskosten.
Ein Designated Sponsor ist per se ein regulierter Market Maker und ist verpflichtet zusätzlich zum Designated Sponsor Vertrag die Zulassung als Market Maker an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Designated Sponsor Guide.