Erweiterung des Xetra Liquidity Provider-Programms um Aktien des MDAX60 mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020

Datum: 19. Juli 2019

061/2019 Erweiterung des Xetra Liquidity Provider-Programms um Aktien des MDAX60 mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020 Xetra-Rundschreiben 061/19

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Änderung des Vertrags über die Teilnahme am Xetra Liquidity Provider-Programm („Xetra Liquidity Provider Programme Agreement“) mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020. Die Änderung betrifft die Aufnahme von Aktien des MDAX60 in das bestehende Xetra Liquidity Provider-Programm für eine Pilotphase vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme

Für bestehende Xetra Liquidity Provider werden die für das Xetra Liquidity Provider-Programm bereits angemeldeten Trader IDs automatisch auch für die Bereitstellung von Liquidität in Aktien des MDAX60 berücksichtigt.


Neue Xetra Liquidity Provider müssen mindestens drei Börsentage vor dem Kalendermonat des Beginns ihrer Aktivität das Xetra Liquidity Provider Programme Agreement unterzeichnen und die für die Bereitstellung der Liquidität zu berücksichtigenden Trader IDs anmelden.


3. Details


Die für die Aktien des MDAX60 in der Pilotphase gültigen Anforderungen an die Liquiditätsbereitstellung und Rückerstattungen der Xetra-Transaktionsentgelte können dem angehängten Annex A entnommen werden. 


Die in Annex A ebenfalls enthaltenen bestehenden Regelungen für die Aktien des DAX30 sind von der Erweiterung des Programms nicht betroffen und gelten unverändert. Über Umfang und Konditionen des Xetra Liquidity Provider-Programms nach dem 28. Februar 2020 werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.


Der bestehende Annex A zum Xetra Liquidity Provider Programme Agreement wird hiermit für die Zeit vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020 aufgehoben und durch den angehängten Annex A ersetzt. Der neue Annex A gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
 

Die vollständige, aktuell gültige Fassung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement kann auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Link abgerufen werden: 

Anhang:

(nur in Englisch)

  • Annex A des Xetra Liquidity Provider Programm Agreement, gültig vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020
  
Empfänger:Alle Xetra®-Teilnehmer und Vendoren
Zielgruppen:Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein
Kontakt:client.services@deutsche-boerse.com
Web:www.xetra.com
Autorisiert von:Dr. Martin Reck, Andreas Heuer

  

Marktstatus

XETR

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Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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