Erweiterung des Xetra Liquidity Provider-Programms um Aktien des MDAX60 mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020
061/2019 Erweiterung des Xetra Liquidity Provider-Programms um Aktien des MDAX60 mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020 Xetra-Rundschreiben 061/19
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Änderung des Vertrags über die Teilnahme am Xetra Liquidity Provider-Programm („Xetra Liquidity Provider Programme Agreement“) mit Wirkung vom 2. September 2019 bis 28. Februar 2020. Die Änderung betrifft die Aufnahme von Aktien des MDAX60 in das bestehende Xetra Liquidity Provider-Programm für eine Pilotphase vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
Für bestehende Xetra Liquidity Provider werden die für das Xetra Liquidity Provider-Programm bereits angemeldeten Trader IDs automatisch auch für die Bereitstellung von Liquidität in Aktien des MDAX60 berücksichtigt.
Neue Xetra Liquidity Provider müssen mindestens drei Börsentage vor dem Kalendermonat des Beginns ihrer Aktivität das Xetra Liquidity Provider Programme Agreement unterzeichnen und die für die Bereitstellung der Liquidität zu berücksichtigenden Trader IDs anmelden.
3. Details
Die für die Aktien des MDAX60 in der Pilotphase gültigen Anforderungen an die Liquiditätsbereitstellung und Rückerstattungen der Xetra-Transaktionsentgelte können dem angehängten Annex A entnommen werden.
Die in Annex A ebenfalls enthaltenen bestehenden Regelungen für die Aktien des DAX30 sind von der Erweiterung des Programms nicht betroffen und gelten unverändert. Über Umfang und Konditionen des Xetra Liquidity Provider-Programms nach dem 28. Februar 2020 werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
Der bestehende Annex A zum Xetra Liquidity Provider Programme Agreement wird hiermit für die Zeit vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020 aufgehoben und durch den angehängten Annex A ersetzt. Der neue Annex A gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Die vollständige, aktuell gültige Fassung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement kann auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Link abgerufen werden:
Anhang:
(nur in Englisch)
- Annex A des Xetra Liquidity Provider Programm Agreement, gültig vom 2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020