Jährliche ESMA-Transparenzberechnungen: Anpassungen bei Aktieninstrumenten der Handelsplätze Xetra (XETR) und Börse Frankfurt (XFRA)
013/2025 Jährliche ESMA-Transparenzberechnungen: Anpassungen bei Aktieninstrumenten der Handelsplätze Xetra (XETR) und Börse Frankfurt (XFRA) Xetra-Rundschreiben 013/25
1. Einführung
Am 1. März 2025 wurden die jährlichen Transparenzberechnungen für Aktieninstrumente von der ESMA veröffentlicht. Sie gelten ab Montag, dem 7. April 2025 bis zum 5. April 2026.
Als Folge der Aktualisierung kann sich die Tick-Size für Aktien und Hinterlegungsscheine, welche auf Xetra (XETR) und auf Börse Frankfurt (XFRA) gehandelt werden, am 7. April 2025 ändern und es kann dadurch zu Orderlöschungen im T7-Handelssystem auf XETR kommen.
Die Ergebnisse auf Einzelproduktbasis sind in der angehängten Excel-Datei enthalten.
Beginn der Gültigkeit: 7. April 2025
Ende der Gültigkeit: 5. April 2026
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer sollten prüfen, ob ihre Orders aufgrund der neuen Tick-Sizes von Löschungen am 7. April 2025 betroffen sind.
3. Details der Initiative
Die Berechnungen beziehen sich im Wesentlichen auf Folgendes:
- Bestimmung des wichtigsten Marktes in Bezug auf die Liquidität (MRMTL) gemäß RTS 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission;
- Bestimmung der durchschnittlichen täglichen Anzahl der Geschäfte (ADNTE) am wichtigsten Markt in Bezug auf die Liquidität (MRMTL) für Aktien und Hinterlegungsscheine;
- Anpassung der durchschnittlichen täglichen Anzahl der Geschäfte (ADNTE) für Aktien, welche das Tick-Size-Regime für Aktien bestimmt, deren hauptsächliche Liquiditätsquelle sich in einem Drittland befindet, entsprechend des geänderten RTS 11 der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission 2019/443.
Auswirkungen auf die Handelsplätze Xetra (XETR) und Börse Frankfurt (XFRA):
Handelsplatz Xetra (XETR, T7-Handelssystem):
Am 7. April 2025 werden mit Beginn der Phase „Start of Day“ alle Orders gelöscht, deren Limits nicht kompatibel mit den Tick-Sizes des neuen Liquiditätsbandes sind. Die Löschung wird auf Einzelorderbasis durchgeführt. Als Löschgrund wird entweder „Invalid Limit Price“ oder „Invalid Stop Limit Price“ angegeben.
Handelsplatz Börse Frankfurt (XFRA, T7-Handelssystem):
Am 7. April 2025 verbleiben alle an der Börse Frankfurt platzierten Orders im T7-Handelssystem, auch solche Orders, bei denen das Limit nicht kompatibel mit der Tick-Size des neuen Liquiditätsbandes ist.
Anhang:
- Status Quo der Instrumente, die an der FWB dem Tick Size-Regime unterliegen (ausgenommen ETFs) und die aktualisierten Jahreskalkulationen für 2025
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