Einführung von Xetra EnLight sowie Festlegung entsprechender Handelsparameter
049/2019 Einführung von Xetra EnLight sowie Festlegung entsprechender Handelsparameter Xetra-Rundschreiben 049/19
Mit T7 Release 7.1 führt die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) am 27. Mai 2019 die Preisanfragefunktionalität Xetra EnLight ein. Dieses Rundschreiben informiert über die Festlegungen der Geschäftsführung der FWB betreffend die Handelsparameter für Xetra EnLight sowie Informationen zur Registrierung als „Respondent“ (Quote Provider).
Mit Xetra EnLight bietet die FWB erstmalig den Off-Book-Handel über eine börsliche Preisanfragefunktionalität (Request for Quote, RFQ) im Kassamarkt an. Über Xetra EnLight können Teilnehmer in einem RFQ-Workflow Geschäfte mit großem Volumen („Large-in-Scale“-Geschäfte) in Aktien, ETFs und ETPs ausführen. Xetra EnLight ermöglicht es Teilnehmern, Vorteile aus dem kompletten Service-Angebot der Gruppe Deutsche Börse zu realisieren: vom Handel über das Clearing zum Settlement, Meldewesen („Transaction Reporting“) und der Nachhandelstransparenz („Trade Reporting“).
Zusätzlich erhöht Xetra EnLight durch den „Smart RFQ“ die Ausführungswahrscheinlichkeit für großvolumige Orders, insbesondere in deutschen KMUs, indem zusätzliche Quote-Provider auf Basis historischer Handels- und Nachhandelsdaten identifiziert und angefragt werden.
Technisch steht Xetra EnLight ab dem 28. Mai 2019 zur Verfügung. Um Marktteilnehmern eine möglichst sorgfältige Konfiguration ihrer Systeme zu ermöglichen, erfolgt die Aufnahme des Handels zum 1. Juli 2019.
Die Geschäftsführung der FWB hat folgende Handelsparameter für Xetra EnLight festgelegt:
- Der Handel über Xetra EnLight ist grundsätzlich in allen Wertpapieren möglich, die im elektronischen Handelssystem T7 am Handelsplatz Xetra (MIC: XETR) gehandelt werden.
- Der Handel erfolgt von 09:00 Uhr MEZ bis 17:45 Uhr MEZ, d. h. über Xetra EnLight können nur innerhalb dieses Zeitraums Angebote angefragt, abgegeben und angenommen werden.
- Das Mindestordervolumen für Xetra EnLight richtet sich nach den Anforderungen für Aufträge mit großem Volumen gemäß Artikel 4 (1) (c) Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) und Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/587 (RTS 1) sowie Artikel 9 (1) (a) Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) und Artikel 3 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 (RTS 2) für die einzelnen Wertpapiere. Damit können über Xetra EnLight nur Block-Geschäfte („Large-in-Scale“-Geschäfte) abgeschlossen werden.
- Die zulässige Mindestpreisänderungsgröße (Tick Size) für Wertpapiere, welche im On-Book-Handel in die Liquiditätsbänder 1 bis 6 eingeordnet sind, wird analog der bestehenden Tick Size-Struktur im Handelsmodell „Fortlaufender Handel mit untertägigen Auktionen“ festgelegt. Die Tick Size entspricht somit für die dem Tick Size-Regime unterliegenden Wertpapiere den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/588. Für ETFs, ETCs und ETNs, die im On-Book-Handel in die Liquiditätsbänder 7 bis 10 eingeordnet sind, wird die Tick-Size auf 0,0001 EUR festgelegt.
- Preise in Xetra EnLight werden dahingehend überprüft, dass sie nicht außerhalb eines Preiskorridors um das beste Geld- und Brief-Limit im Fortlaufenden Handel mit untertägigen Auktionen liegen. Der Korridor wird wie folgt festgelegt:
- ETFs im Segment XTF: 1 Prozent
- ETCs und ETNs der jeweiligen Segmente: 5 Prozent
- Aktien und andere Wertpapiere: 5 Prozent
Quoteeingaben und Orders, die zu einem Preis außerhalb des Korridors führen würden, werden vom System abgelehnt.
- Die maximale Dauer zur Abgabe und Annahme eines Xetra EnLight-Angebots beträgt:
- ETFs, ETCs und ETNs: 180 Sekunden
- Liquide Aktien (gemäß MiFIR): 180 Sekunden
- Illiquide Aktien (gemäß MiFIR): 900 Sekunden
- Sonstige Wertpapiere: 180 Sekunden
- Das automatisierte Verfahren „Smart Request for Quote“ (Smart RFQ) wird grundsätzlich für alle Wertpapiere angeboten, die auf T7 am Handelsplatz Xetra (MIC: XETR) handelbar sind.
Registrierung als regulärer „Respondent“ oder „Smart Respondent“ für Xetra EnLight
Ab dem 27. Mai 2019 können Teilnehmer, die sich für Wertpapiere als regulärer „Respondent“ bzw. als „Smart Respondent“ registrieren wollen, pro Wertpapier eine Trader ID als „Respondent“ hinterlegen. Teilnehmer, die keine Trader ID als regulären „Respondent“ oder „Smart Respondent“ registriert haben, können keine Preisanfragen erhalten und folglich keine Quotes eingeben.
Sollen mehrere Händler Quotes auf Anfragen von Teilnehmern senden können, müssen deren Trader IDs gemeinsam in einer Gruppe als „Head Trader“ aufgesetzt werden. Preisanfragen werden an alle „Head Trader“ der Gruppe der hinterlegten Trader ID gesendet. Alle „Head Trader“ der Gruppe können Quotes senden, ändern und löschen. Es ist transparent, welche Trader ID die jeweilige Eingabe getätigt hat.
Die Registrierung als „Respondent“ erfolgt in der Cash Market Member Section unter dem folgenden Pfad:
eListing > Xetra EnLight
Die Zentralen Koordinatoren der Teilnehmer können ab dem 27. Mai 2019 die „Respondents“ registrieren bzw. anderen Nutzern die Registrierung ermöglichen. Zur Registrierung von einer größeren Anzahl an Wertpapieren steht Nutzern ab dem 28. Mai 2019 ein Upload zur Verfügung.
Empfänger: | Alle Xetra®-Teilnehmer und Vendoren |
Zielgruppen: | Handel, Benannte Personen, Allgemein |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com |
Autorisiert von: | Dr. Martin Reck, i.A. Markus Ernst |