Einführung des neuen Handelsmodells „Xetra Midpoint“ zum 9. Dezember 2024

Datum: 02. Dez. 2024

053/2024 Einführung des neuen Handelsmodells „Xetra Midpoint“ zum 9. Dezember 2024 Xetra-Rundschreiben 053/24

1.  Einführung

Der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) liegt die erforderliche Ausnahmegenehmigung vor, um den Teilnehmern den Handel im neuen Handelsmodell „Xetra Midpoint“ anbieten zu dürfen. 

Der Handel in „Xetra Midpoint“ startet am 9. Dezember 2024.

Die zur Einführung des Handelsmodells notwendigen Änderungen in der Dreiundzwanzigsten Änderungssatzung zur Börsenordnung für die FWB („BörsO“) und in der Dreizehnten Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der FWB („Bedingungen für Geschäfte“) treten heute in Kraft (siehe Abschnitt 3). 

Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Regelwerke der FWB.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Es sind keine besonderen Tätigkeiten seitens der Teilnehmer erforderlich.

3.  Details

Einführung des Handelsmodells „Xetra Midpoint“

Die FWB bietet den Teilnehmern den Handel im neuen Handelsmodell „Xetra Midpoint“ an. Für weitere Einzelheiten zum Handelsmodell wird auf das Xetra-Rundschreiben 051/24 verwiesen. Für Informationen über die im Handelsmodell „Xetra Midpoint“ geltenden Entgelte und Incentives wird außerdem auf das Xetra- Rundschreiben 042/24 verwiesen.

Die für das Handelsmodell „Xetra Midpoint“ notwendige Ausnahmegenehmigung hat die FWB am 28. November 2024 erhalten. Die Änderungen in §§ 66 Absatz 1, 69a, 74 Absatz 4, 75 Absatz 3a, 76 Absatz 4, 77 Absatz 2a, 87, 91a BörsO und in §§ 3 Absatz 6, 24 Absatz 3, 28 Absatz 1 Bedingungen für Geschäfte treten heute in Kraft.

Die FWB stellt den Teilnehmern das neue Handelsmodell ab dem 9. Dezember 2024 zum Handeln zur Verfügung. 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an client.services@deutsche-boerse.com.

Anhänge:

  • 1 – Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
    2 – Dreizehnte Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, i.A. Dr. Maximilian Trossbach


Marktstatus

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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