Einführung des neuen Handelsmodells „Xetra Midpoint“ zum 9. Dezember 2024
053/2024 Einführung des neuen Handelsmodells „Xetra Midpoint“ zum 9. Dezember 2024 Xetra-Rundschreiben 053/24
1. Einführung
Der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) liegt die erforderliche Ausnahmegenehmigung vor, um den Teilnehmern den Handel im neuen Handelsmodell „Xetra Midpoint“ anbieten zu dürfen.
Der Handel in „Xetra Midpoint“ startet am 9. Dezember 2024.
Die zur Einführung des Handelsmodells notwendigen Änderungen in der Dreiundzwanzigsten Änderungssatzung zur Börsenordnung für die FWB („BörsO“) und in der Dreizehnten Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der FWB („Bedingungen für Geschäfte“) treten heute in Kraft (siehe Abschnitt 3).
Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Regelwerke der FWB.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es sind keine besonderen Tätigkeiten seitens der Teilnehmer erforderlich.
3. Details
Einführung des Handelsmodells „Xetra Midpoint“
Die FWB bietet den Teilnehmern den Handel im neuen Handelsmodell „Xetra Midpoint“ an. Für weitere Einzelheiten zum Handelsmodell wird auf das Xetra-Rundschreiben 051/24 verwiesen. Für Informationen über die im Handelsmodell „Xetra Midpoint“ geltenden Entgelte und Incentives wird außerdem auf das Xetra- Rundschreiben 042/24 verwiesen.
Die für das Handelsmodell „Xetra Midpoint“ notwendige Ausnahmegenehmigung hat die FWB am 28. November 2024 erhalten. Die Änderungen in §§ 66 Absatz 1, 69a, 74 Absatz 4, 75 Absatz 3a, 76 Absatz 4, 77 Absatz 2a, 87, 91a BörsO und in §§ 3 Absatz 6, 24 Absatz 3, 28 Absatz 1 Bedingungen für Geschäfte treten heute in Kraft.
Die FWB stellt den Teilnehmern das neue Handelsmodell ab dem 9. Dezember 2024 zum Handeln zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an client.services@deutsche-boerse.com.
Anhänge:
1 – Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
2 – Dreizehnte Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Michael Krogmann, i.A. Dr. Maximilian Trossbach |