Anpassung der Gebühr für Zulassung und Einführung sowie Notierung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten im regulierten Markt (General Standard) und im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum 1. Januar 2025

Datum: 12. Dez. 2024

056/2024 Anpassung der Gebühr für Zulassung und Einführung sowie Notierung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten im regulierten Markt (General Standard) und im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum 1. Januar 2025 Xetra-Rundschreiben 056/24

1. Einführung 

Wir nehmen Bezug auf das Xetra-Rundschreiben 029/24 vom 14. August 2024, mit welchem wir über die Änderung der Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (GebO FWB) zum 1. Januar 2025 informiert haben.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie erneut über die wichtigsten Aspekte der Änderung informieren. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fünfzehnten Änderungssatzung zur GebO FWB. Die Änderungssatzung wurde auf der Website der Deutsche Börse AG unter dem folgenden Pfad veröffentlicht:

www.deutsche-boerse-cash-market.com > Regelwerke der FWB

2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise

Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Änderungssatzung vertraut zu machen.

3. Details

Mit der Änderungssatzung werden die Gebühren für

  • die erstmalige Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten („Erstzulassung“; § 11 Abs. 1 Satz 1 GebO FWB),
  • die Zulassung von weiteren Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten von Emittenten, deren Aktien bzw. Aktien vertretenden Zertifikate derselben Gattung bereits an der FWB zum Handel zugelassen sind (Kapitalerhöhung; § 11 Abs. 1 Satz 2 GebO FWB), 
  • die Einführung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten nach erstmaliger Zulassung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GebO FWB) und
  • die jährliche Notierungsgebühr von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten, die zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind (General Standard und Prime Standard; § 15 Abs. 1 GebO FWB) 

erhöht.

Die Gebühr für die Einführung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten, die bereits zum Handel an der FWB zugelassen sind (Kapitalerhöhung; § 14 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 GebO FWB), wird gesenkt.

Alle anderen Gebühren bleiben unverändert.

Bitte entnehmen Sie alle Änderungen der GebO FWB zum 1. Januar 2025 im Überblick der nachfolgenden Tabelle:

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Team Listings & Regulatory Services Regulated Market unter der Tel. +49-(0) 69-2 11-1 39 90 gerne zur Verfügung.


Weitere Informationen 

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer

Zielgruppen:

Emittenten, Mitantragsteller oder deren Vertreter, die einen Antrag auf Zulassung und/oder auf Einführung zugelassener Wertpapiere im regulierten Markt (General Standard) oder im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der FWB® stellen möchten

Verweis auf Rundschreiben:

Xetra-Rundschreiben 029/24

Kontakt:

Listings & Regulatory Services Regulated Market, Tel. +49-(0) 69-2 11-1 39 90

Web:

www.xetra.com

Autorisiert von:

Dr. Cord Gebhardt, i.A. Renata Bandov


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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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