Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 20. Mai 2024
015/2024 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 20. Mai 2024 Xetra-Rundschreiben 015/24
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab dem 20. Mai 2024.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen die Einführung der Möglichkeit der Bereitstellung von Liquidität durch Retail Liquidity Provider (RLP) für die Ausführung von Retail Orders im Rahmen des Xetra Retail Service mit T7 Release 12.1 mit Wirkung zum 20. Mai 2024.
Bereits seit Einführung des Xetra Retail Service zum 1. Januar 2024 werden registrierten „Retail Member Organisations“ (RMOs) reduzierte Transaktionspreise bzw. ein vollständiger Verzicht auf Transaktionsentgelte angeboten.
2. Erforderliche Tätigkeiten
FWB-Handelsteilnehmer, die im Rahmen des Xetra Retail Service Liquidität bereitstellen wollen, müssen hierzu den Vertrag über die Teilnahme am Xetra Retail Service als Retail Liquidity Provider (RLP-Vertrag) mit der Deutsche Börse AG abschließen. Der RLP-Vertrag kann auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Pfad abgerufen werden: Handel > Entgelte und Gebühren.
3. Details
Für RLP gelten für die Bereitstellung von Liquidität in Aktien im L-Account besondere Transaktionspreise inklusive Volumenrabatt sowie ein besonderes Entgelt für exzessive Systemnutzung. Darüber hinaus ist ein monatliches Mindesttransaktionsentgelt für ausgeführte Orders in Aktien im L-Account vorgesehen, welches unter Berücksichtigung des am Xetra Retail Service teilnehmenden Retail Order Volumens bestimmt und mit Wirkung zum September 2024 eingeführt wird.
Für RLP, die in der ersten Woche nach Start der Möglichkeit zur Liquiditätsbereitstellung im Rahmen des Xetra Retail Service ein ausgeführtes Ordervolumen in Aktien im L-Account in Höhe von mindestens 1.000.000 € erreichen, gelten für das Jahr 2024 reduzierte Transaktionspreise.
Die genannten Regelungen, ausgenommen das zunächst ausgesetzte monatliche Mindesttransaktionsentgelt, finden Sie in den diesem Rundschreiben angehängten Abschnitten des Preisverzeichnisses T7.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Anhang:
Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab 20. Mai 2024
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