Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2025
050/2024 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2025 Xetra-Rundschreiben 050/24
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab dem 1. Januar 2025.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen:
- Anpassung der Entgelte für 10 Gbit/s Co-Location 2.0-Anbindungen (Abschnitt 1.1 „Bandbreiten“)
- Beschreibung der unverändert bestehenden Co-Location-Räumlichkeiten (Abschnitt 1.1 „Bandbreiten“)
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer und Multi-Member-Service Betreiber sollten sicherstellen, die geänderten Entgelte ordnungsgemäß verarbeiten zu können.
3. Details
Die in Abschnitt 1.1 des Preisverzeichnisses T7 geregelten Entgelte für die 10 Gbit/s Co-Location 2.0-Anbindungen werden einheitlich um rund 15 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird durch Einführung eines Rabattmodells auf diese Entgelte die Preiserhöhung teilweise kompensiert.
Die Beschreibung der unverändert bestehenden Co-Location-Räumlichkeiten in Abschnitt 1.1 des Preisverzeichnisses T7 wird konkretisiert.
Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses T7 sind diesem Rundschreiben angehängt. Die vollständige Fassung des geänderten Preisverzeichnisses steht ab dem Datum des Inkrafttretens auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung:
Das Preisverzeichnis T7 ist ein Anhang jeweils zu dem Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO („Anschlussvertrag“) sowie zu dem Vertrag über die technische Anbindung an die Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Multi-Member-Service Betreiber („Betreiber-Anschlussvertrag“). Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner zum Anschluss- oder Betreiber-Anschlussvertrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Anhang:
Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis T7, gültig ab 1. Januar 2025
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle FWB®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Sicherheitsadministration, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Michael Krogmann, Andreas Heuer |