Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Juni 2023
022/2023 Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Juni 2023 Xetra-Rundschreiben 022/23
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über eine Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement („XLPP-Vertrag“) mit Wirkung zum 1. Juni 2023.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Seitens des Teilnehmers sind keine Tätigkeiten erforderlich. Die Änderungen gelten auch für alle bereits abgeschlossenen XLPP-Verträge.
3. Details
Die Änderung betrifft die Aufnahme der Regelungen zu preissetzenden Orders auf Xetra in einem separaten Abschnitt des XLPP-Vertrags. Inhaltliche Änderungen in Bezug auf die Definition der preissetzenden Aktivität auf Xetra und der zusätzlichen Auszahlung für preissetzende Orders auf Xetra sind damit nicht verbunden.
Die Änderung des XLPP-Vertrags gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach ihrer Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, erhebt.
Die aktuell gültige Fassung des XLPP-Vertrags und das Formular „Xetra Liquidity Provider Programme/Benennung von Trader IDs“ können auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Handel > Entgelte und Gebühren > Liquidity Provider Programm
Anhang:
- Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Juni 2023 (nur in Englisch)
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Michael Krogmann, Christian Schürlein |