Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine
05/2024 Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine Spezialisten-Rundschreiben 05/24
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben wiederholen wir den Hinweis auf die hohe Bedeutung der Einhaltung der EU-Sanktionen vom 8. September 2022.
Mit Spezialisten-Rundschreiben 04/2024 vom 10. September 2024 haben wir zuletzt über die von der Europäischen Union (EU) erlassenen Sanktionen informiert, welche den Zugang Russlands, seiner Regierung, der Zentralbank Russlands, bestimmter Banken und Unternehmen sowie bestimmter Privatpersonen zum EU-Kapitalmarkt einschränken. Bestandteil dieser Sanktionen (insb. Verordnung (EU) 833/2014 des Rates der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung) sind bestimmte Verbote hinsichtlich übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Im Rahmen der Umsetzung der Sanktionen sind sowohl die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) als auch die Deutsche Börse AG als Träger des Freiverkehrs an der FWB verpflichtet, den Handel und die Zulassung bzw. Einbeziehung von Wertpapieren im regulierten Markt und im Freiverkehr der FWB für sanktionserfasste Wertpapiere auszuschließen.
Unabhängig hiervon sind auch die zum Handel an der FWB zugelassenen Unternehmen (Handelsteilnehmer) zur Umsetzung der Sanktionen in jeweils eigener Verantwortung verpflichtet. Darauf hatten wir in der Vergangenheit bereits erstmals in unserem Spezialisten-Rundschreiben 06/2022 vom 8. September 2022 bereits hingewiesen.
Eine Zulassung zum regulierten Markt bzw. eine Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt daher nur, wenn eine Erklärung abgegeben wird, dass die jeweiligen Wertpapiere nicht von den geltenden Sanktionen erfasst werden.
3. Details der Initiative
Im Rahmen der Antragstellung auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr holt die Deutsche Börse AG daher eine Bestätigung über die Prüfung der Wertpapiere hinsichtlich einer Sanktionsbetroffenheit ein.
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