Einbeziehung Schweizer Wertpapiere in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
01/2025 Einbeziehung Schweizer Wertpapiere in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Spezialisten-Rundschreiben 01/25
1. Einführung
Wir informieren Sie über die Einbeziehung von Aktien und anderen Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in der Schweiz in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der FWB.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Keine.
3. Details der Initiative
Am 29. Januar 2025 hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, die Europäische Union mit Wirkung zum 1. Mai 2025 von der Liste der Jurisdiktionen zu streichen, die von den im Jahr 2019 beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Schweizer Börsen betroffen sind. Damit wird es der FWB sowie der Deutsche Börse AG ab diesem Datum wieder erlaubt sein, Aktien und andere Wertpapiere von Emittenten mit Sitz in der Schweiz an der FWB zu handeln.
Es ist vorgesehen, den Handel von Schweizer Wertpapieren ab dem 2. Mai 2025 im Open Market, Quotation Board der FWB aufzunehmen. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Handel erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der FWB i. V. m. dem Benutzerhandbuch eListing, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
A. Auf der Grundlage einer einvernehmlichen Absprache mit allen Spezialisten werden Schweizer Wertpapiere, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Handelsverbots an Spezialisten zugeteilt waren und gehandelt wurden, wieder diesen Spezialisten zugeteilt. Hierfür ist weder eine Antragstellung der betreffenden Spezialisten in eListing noch die Zahlung eines Entgelts erforderlich. Die betreffenden Schweizer Wertpapiere werden in eListing wieder der CBF-Nummer zugeordnet, unter der sie zuletzt einbezogen waren. Die Einbeziehung in den Handel wird wie üblich mit Bekanntmachung veröffentlicht.
B. Schweizer Wertpapiere, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Handelsverbots von der Einbeziehung in den Freiverkehr ausgeschlossen waren, können ab dem 3. März 2025, ab 16:30 Uhr in eListing beantragt werden.
C. Alle übrigen Schweizer Wertpapiere, die nicht unter A. oder B. fallen, verbleiben – sofern bereits in eListing zugeteilt, aber nicht gehandelt – bei dem zugeteilten Spezialisten oder können weiterhin in eListing beantragt werden.
Eine Liste der betroffenen Wertpapiere gemäß A. und B. finden Sie in der angehängten Excel-Datei.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Listings & Regulatory Services Open Market unter der Telefonnummer +49-(0) 69-2 11-1 51 32, oder schreiben Sie eine E-Mail an listing@deutsche-boerse.com.
Anhang:
- Liste der betroffenen Wertpapiere
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten | |
Zielgruppen: | Handel, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | Listings & Regulatory Services Open Market, Tel. +49-(0) 69-2 11-1 51 32, listing@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.deutsche-boerse.com | |
Autorisiert von: | Dr. Cord Gebhardt, Renata Bandov |