Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 10. Oktober 2023

Datum: 18. Sep. 2023

004/2023 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 10. Oktober 2023 Open Market-Rundschreiben 004/23

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG).

Änderungen sind vorgenommen worden im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Aktien in Scale und im Basic Board bei Rechtsformwechsel des antragstellenden Emittenten. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.

Die geänderten AGB DBAG treten zum 10. Oktober 2023 in Kraft.

2. Erforderliche Tätigkeiten

Die Änderungen der AGB DBAG gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer, der antragstellende Emittent, der Garant oder der betreuende Capital Market Partner eine Ablehnung der Änderungen der AGB DBAG nicht vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder elektronisch gegenüber der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, anzeigt (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AGB DBAG).

Im Falle einer Ablehnung der Änderungen der AGB DBAG kann die Deutsche Börse AG die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer, dem antragstellenden Emittenten, dem Garanten oder dem betreuenden Capital Market Partner mit einer Frist von sechs Wochen kündigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 AGB DBAG). Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt (§ 44 Abs. 2 Satz 2 AGB DBAG).

3. Details der Änderungen

A. Änderungen betreffend die Einbeziehung von Aktien in Scale und im Basic Board bei Rechtsformwechsel des antragstellenden Emittenten

Anlass der Aktualisierung der Vorschrift ist die neue Verwaltungspraxis im Regulierten Markt, die nun entsprechend im Freiverkehr angepasst wurde.

§ 31 AGB DBAG in der bis zum 9. Oktober 2023 gültigen Fassung:

(1)  Im Falle eines Rechtsformwechsels von einer Aktiengesellschaft („AG“) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien („KGaA“) oder von einer KGaA in eine AG, wird der Gegenstand der Einbeziehung dahingehend angepasst, dass sich die Einbeziehung auf die Aktien des Antragstellenden Emittenten in seiner geänderten Rechtsform bezieht („Gattungsänderung“). Die Aktien der neuen Gattung gelten fortan als einbezogen.

(2)  (…)

(3)  Die Gattungsänderung wird von der DBAG gemäß § 36 Abs. 3 veröffentlicht.

§ 31 AGB DBAG in der ab dem 10. Oktober 2023 gültigen Fassung:

(1)  Im Falle eines Rechtsformwechsels des Antragstellenden Emittenten, der die Rechte der Aktionäre nicht wesentlich verändert, insbesondere ein Rechtsformwechsel von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft oder in eine Societas Europaea, erstreckt sich die Einbeziehung auch auf die Aktien des Antragstellenden Emittenten in der geänderten Rechtsform.

(2)  (…)

(3)  Der Rechtsformwechsel wird von der DBAG gemäß § 40 Abs. 3 veröffentlicht.

B. Redaktionelle Anpassungen

Diverse redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, insbesondere wurden Verweise aktualisiert. 

Anhang:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse – Änderungsübersicht


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle am Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) teilnehmende Unternehmen sowie antragstellende Emittenten, Garanten und betreuende Capital Market Partner

Zielgruppen:

Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

Tel. +49-(0) 69-2 11-1 35 55, listing@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.deutsche-boerse-cash-market.com

Autorisiert von:

 

Dr. Cord Gebhardt, Caroline Albert


Marktstatus

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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