Zulassung zum Handel
Zulassung zum Handel Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess für den Handel an den Handelsplätzen Xetra und Börse Frankfurt
Deutsche Börse Cash Market bietet Handelsteilnehmern an den Handelsplätzen Xetra® und Börse Frankfurt das gesamte Spektrum der Produkte und Dienstleistungen, die zum Börsengeschäft gehören.
Für die Teilnahme am Handel benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®). Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme ist das FWB-Regelwerk.
Jeder Handelsteilnehmer kann danach eine unbegrenzte Anzahl an Händlern anmelden. Zum Abschluss von Börsengeschäften im Namen eines Handelsteilnehmers müssen Händler als zuverlässig gelten und über die notwendige berufliche Eignung (entsprechende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) verfügen. Der Antrag auf Händlerzulassung erfolgt über die Einreichung der entsprechenden Formulare. Hierfür steht den Handelsteilnehmern der sog. Electronic eXchange Admission Service (eXAS) zur Verfügung.