Änderungen der Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und weitere Beschlüsse der Geschäftsführung der FWB

Datum: 19. Nov. 2021

080/2021 Änderungen der Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und weitere Beschlüsse der Geschäftsführung der FWB Xetra-Rundschreiben 080/21

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über Änderungen der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) informieren. Darüber hinaus informiert dieses Rundschreiben über Beschlüsse der Geschäftsführung der FWB, die sich aus der Überarbeitung der Regelwerke ergeben.

Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat in seiner Sitzung vom 10. November 2021 Änderungen der Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse bezüglich folgender Themen beschlossen:

  • Einführung eines neuen Volatilitätsunterbrechungsmodells (Automated Corridor Expansion, ACE)
  • Verlängerung der Handelszeiten an der Börse Frankfurt für Aktien, ETFs/ETPs und Publikumsfonds
  • Löschung von Anforderungen an Warenzertifikate
  • Anpassungen der Self-Match-Prevention (SMP)-Bestimmungen 
  • Änderungen der Short/Long-Code-Regelung
  • Verpflichtende Anwesenheit von Spezialisten auf dem Parkett
  • Geänderte Abrechnungsfrist für Publikumsfonds (außer ETFs) an der Börse Frankfurt
  • Mistrade-Antragsfrist

Die geänderten Regelwerke sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Link zu finden: Regelwerke der FWB.

Start der Produktion:

SMP,  Anwesenheitspflicht für Spezialisten, neue Mistrade-Periode:

22. November 2021

ACE-Volatilitätsunterbrechungsmodell:

24. November 2021

Löschung von Anforderungen an Warenzertifikate:

28. November 2021

Verlängerung der Handelszeiten an der Börse Frankfurt:

29. November 2021

Änderungen der Short/Long-Code-Regelung:

1. Januar 2022

Änderungen der Abwicklungsfrist von Publikumsfonds (außer ETFs):

24. Januar 2022

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Bitte nehmen Sie die überarbeiteten Regelwerke und die daraus resultierende Entscheidung der Geschäftsführung der FWB zur Kenntnis. 

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie intern auf die Einführung von T7 Release 10.0, die Verlängerung der Handelszeiten der Börse Frankfurt, die neue Short/Long-Code-Regelung und die geänderte Abwicklungsfrist für Pubikumsfonds vorbereitet sind.

3.    Details der Initiative

Automated Corridor Expansion (ACE)-Volatilitätsunterbrechungsmodell:

Das ACE-Volatilitätsunterbrechungsmodell wird ab dem 24. November 2021 das Einfache Volatilitätsunterbrechungsmodell für Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Products (ETPs) ersetzen, die im Handelsmodell Fortlaufender Handel in Verbindung mit Auktionen am Handelsplatz Xetra (MIC: XETR) gehandelt werden. Es wird allen ETFs und ETPs für alle Handelsphasen, einschließlich Auktionen und Fortlaufendem Handel, zugewiesen. 

Die Geschäftsführung der FWB hat beschlossen, dass jedes Instrument einer der in der Tabelle im Anhang genannten initialen ACE-Parameterklassen zugeordnet wird, wobei jede Parameterklasse Parameter für die maximale Anzahl der ACE-Preiskorridore, die dynamischen und statischen Preisspannen sowie die einzelnen ACE-Preiskorridore enthält.

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung der FWB beschlossen, dass bei ACE-Volatilitätsunterbrechungen während Auktionen die Dauer jedes ACE-Preiskorridors 5 Minuten plus ein zufälliges Ende beträgt. Bei ACE-Volatilitätsunterbrechungen im Fortlaufenden Handel beträgt die Dauer des ersten ACE-Preiskorridors 2 Minuten plus ein zufälliges Ende und für jeden weiteren Preiskorridor 5 Minuten plus ein zufälliges Ende.

Als zusätzliches Kriterium für die Preisermittlung am Ende der Laufzeit eines ACE-Preiskorridors hat die Geschäftsführung der FWB beschlossen, dass der potenzielle Ausführungspreis innerhalb einer Designated Sponsor-Quotierung mit gültiger Größe liegen muss.

Die Parameterdaten für jeden ETF und jedes ETP werden in den T7-Referenzdaten in der Common Report Engine, in der Member Section der Gruppe Deutsche Börse und auf der Xetra-Website www.xetra.com veröffentlicht. Die Zuordnungen der einzelnen Instrumente zu den ACE-Parameterklassen sowie mögliche künftige Aktualisierungen der Parameter entnehmen Sie bitte einer dieser Datenquellen. Weitere Details zum ACE-Volatilitätsunterbrechungsmodell entnehmen Sie bitte der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse und dem Marktmodell für den Handelsplatz Xetra.

Verlängerung der Handelszeiten:

Mit Wirkung zum 29. November 2021 werden die Handelszeiten an der Börse Frankfurt (MIC: XFRA) für Aktien, ETFs/ETPs und Publikumsfonds von derzeit 08:00 - 20:00 Uhr auf 08:00 - 22:00 Uhr ME(S)Z verlängert. Weitere Details entnehmen Sie bitte Xetra-Rundschreiben 057/21

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung der FWB beschlossen, dass der Handel an der Börse Frankfurt an Feiertagen (Deutschland und Hessen), an denen der Handel nach dem FWB-Handelskalender stattfindet, um 20:00 Uhr ME(S)Z endet. Im Jahr 2022 sind die folgenden Feiertage betroffen:

Christi Himmelfahrt:

26. Mai 2022

Pfingstmontag:

 

6. Juni 2022

Fronleichnam:  

 

16. Juni 2022

Tag der Deutschen Einheit:

 

3. Oktober 2022

Änderungen der Self-Match-Prevention (SMP)-Regelung:

Die Verarbeitung von Orders und Quotes, die mit SMP gekennzeichnet sind, wird geändert. Orders und Quotes, die mit SMP gekennzeichnet sind, werden im Falle eines Self-Dealing nicht ausgeführt. Wenn das Volumen einer eingehenden Order oder Quote mit SMP-Kennzeichnung größer ist als das Volumen einer Order oder Quote mit SMP-Kennzeichnung auf der gegenüberliegenden Seite des Orderbuches, bleibt das verbleibende Volumen im Orderbuch und wird nicht gelöscht. Das verbleibende Volumen kann mit anderen Orders und Quotes im Orderbuch zusammengeführt werden. 

Außerdem können Orders gleichzeitig mit der Ausführungsbeschränkung Fill-or-Kill und SMP gekennzeichnet werden.

Änderung der Short/Long-Code-Regelung:

Die FWB ändert im Auftrag der Börsenaufsichtsbehörde des Landes Hessen die Short/Long-Code-Regelung. Ab dem 1. Januar 2022 sind die Handelsteilnehmer verpflichtet, eindeutige und zeitlich unveränderliche Short/Long-Code-Kombinationen zu verwenden. Bei erstmaliger Verwendung einer Short/Long Code-Kombination in einer Order ist dieser verwendete Short Code bis zum Ende des auf den Handelstag der erstmaligen Verwendung folgenden Handelstages in den entsprechenden Long Code zu entschlüsseln.

Einzelheiten zu dieser Neuregelung entnehmen Sie bitte den Xetra-Rundschreiben 043/21 und 055/21.

Verpflichtende Anwesenheit von Spezialisten:

Ab dem 22. November 2021 wird die Anwesenheitspflicht für Spezialisten auf dem Parkett der Frankfurter Wertpapierbörse nur noch von 09:00 Uhr ME(S)Z bis 20:00 Uhr ME(S)Z verlangt. 

Geänderte Abwicklungsfrist für an der Börse Frankfurt gehandelte Publikumsfonds (ohne ETFs):

Ab dem 24. Januar 2022 wird die Abwicklungsfrist für an der Börse Frankfurt (MIC XFRA) gehandelte Publikumsfonds (ohne ETFs) von T+2 auf T+4 geändert.

Die geänderte Abwicklungsfrist wird auf ISIN-Basis in den T7-Referenzdaten verfügbar sein und in der T7-Geschäftsbestätigung (T7 Trade Confirmation) aufgeführt werden. Die jeweiligen Abwicklungsinstruktionen, die sich aus den an der Börse Frankfurt ausgeführten Geschäften in Publikumsfonds ergeben, werden mit „Festvaluta“ gekennzeichnet. Es wird empfohlen, die Änderungen in der Simulation zu testen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

Die Simulation von Publikumsfonds steht vom 29. November 2021 bis 10. Dezember 2021 zur Verfügung.

  • Folgende Instrumente in Wertpapierrechnung (non-collective safe custody, NCSC) stehen zum Testen zur Verfügung: LU0552385295 und LU0171310443
  • Folgende Instrumente in Girosammelverwahrung (collective safe custody, CSC) stehen zum Testen zur Verfügung: DE0009807008 und DE0009809566.

Mistrade-Antragsfrist:

Nach Inkrafttreten der überarbeiteten Geschäftsbedingungen beträgt die Antragsfrist für die Stornierung von Geschäften (Mistrade-Periode) 2 Handelsstunden für alle Assetklassen an der Börse Frankfurt. 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an client.services@deutsche-boerse.com.
 

Anhang:

  • 3. Details der Initiative: Automated Corridor Expansion (ACE)-Volatilitätsunterbrechungsmodell: Tabelle

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Teilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com

Verweis auf Rundschreiben:

 

Xetra-Rundschreiben 043/21055/21 und 057/21 

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, i.A. Markus Ernst 


Marktstatus

XETR

-

-

Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.