Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. März 2024

Datum: 18. Jan. 2024

003/2024 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. März 2024 Xetra-Rundschreiben 003/24

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab dem 1. März 2024.

Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen die Regelungen betreffend exzessive Systemnutzung für Strukturierte Produkte am Handelsplatz Börse Frankfurt (MIC: „XFRA“) gemäß Kapitel 2.4.6.

2. Erforderliche Tätigkeiten

Es ist keine Aktion seitens der Handelsteilnehmer erforderlich.

3. Details

Bei ansonsten unveränderten Parametern für das Entgelt für exzessive Systemnutzung gelten zukünftig die folgenden beiden Regelungen für Strukturierte Produkte analog den bereits bestehenden Regelungen für andere Instrumente auf Börse Frankfurt:

  • a.    Für Quote-Transaktionen gilt eine monatliche Entgeltobergrenze für exzessive Systemnutzung pro Handelsteilnehmer in Höhe von 20.000 €.
  • b.    Sofern eine exzessive Systemnutzung durch den Handelsteilnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte, werden die Entgelte auf zeitnahen Antrag des Handelsteilnehmers entweder nicht berechnet bzw. zurückerstattet (sofern sie an höchstens fünf Handelstagen des Kalendermonats angefallen sind) oder deutlich reduziert. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.

Anhang:

  • Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab 1. März 2024
     

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Sicherheitsadministration, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, Andreas Heuer


Marktstatus

XETR

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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