Änderungen der Börsenordnung und der Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie Bekanntgabe der Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen

Datum: 16. Nov. 2023

053/2023 Änderungen der Börsenordnung und der Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie Bekanntgabe der Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen Xetra-Rundschreiben 053/23

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Änderungen in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse („BörsO“) durch die Zwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung sowie Änderungen in der Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („HandelsO“) durch die Siebte Änderungssatzung zur Handelsordnung.

Am 20. November 2023 treten diverse Änderungen in der Börsenordnung und der Handelsordnung in Kraft. 

Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgendem Link abrufbar: Regelwerke der FWB.

Datum des Inkrafttretens: 20. November 2023

2.  Erforderliche Tätigkeiten    

Es sind keine besonderen Tätigkeiten für die Teilnehmer erforderlich.

3.  Details der Initiative

A. Börsenordnung

a)    Einstellung des Services von Volume Discovery Orders 

Der Ordertyp „Volume Discovery Orders“ wird künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher wurden entsprechende Regelungen, die Volume Discovery Orders zum Gegenstand haben, aus den §§ 1, 73, 76, 91, 95, 96 BörsO entfernt.

b)    Präsenzpflicht der Spezialisten bei Notfall

§ 86 Absatz 10 BörsO der derzeit geltenden Fassung legt fest, welche Maßnahmen von den Spezialisten im Falle eines Notfalls vorzunehmen sind. Dabei wird „Notfall“ in der Vorschrift als unvorhergesehenes Ereignis, durch welches die Börsensäle längerfristig nicht nutzbar sind, definiert. Damit jedoch auch kurzfristige Nutzungsbeeinträchtigungen der Börsensäle von der Begrifflichkeit des Notfalls erfasst sein können, wurde § 86 Absatz 10 BörsO entsprechend angepasst. Weitergehende inhaltliche Änderungen sind mit der Anpassung jedoch nicht verbunden.

c)    Anpassung der Regelung für Vorhandelskontrollen

Die Regelungen zu den Vorhandelskontrollen in § 122 BörsO werden präzisiert. Die Geschäftsführung legt die aus der Anlage ersichtlichen Höchstwerte für den Auftragswert und das Auftragsvolumen für jedes an der FWB handelbare Wertpapier fest. Diese Höchstwerte sollen neben den entsprechenden Höchstwerten gelten, welche die Handelsteilnehmer für ihre Börsenhändler festlegen müssen. Zudem werden bindende und optionale Preisbänder pro Wertpapier festgelegt.

Aufträge, die außerhalb eines Preisbands liegen oder welche die aus dem Anhang 3 ersichtlichen Höchstwerte überschreiten, werden von der Börsen-EDV automatisch zurückgewiesen. Zugelassene Unternehmen können Verfahren vorsehen, durch welche die Kontrolle der von ihnen festgelegten Höchstwerte durch die Börsen-EDV im Einzelfall unterbleibt oder optionale Preisbänder nicht angewendet werden. Im Übrigen können auf Antrag des zugelassenen Unternehmens zurückgewiesene Aufträge im Einzelfall von der Geschäftsführung zugelassen werden. Hierzu können sich die zugelassenen Unternehmen an die Cash Markets Operations Helpline, Tel. +49-69-211-1 14 00 wenden. 

d)    Anpassung der Handelszeit für den Off-Book-Handel

In der Regelung zu den Handelszeiten für den Off-Book-Handel in § 123 Absatz 2a BörsO wird klargestellt, dass ein Handel von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich ist, sofern die Geschäftsführung innerhalb dieses zeitlichen Rahmens die Handelszeit für den Off-Book-Handel nicht anderweitig festlegt. Änderungen der derzeitigen tatsächlichen Handelszeiten sind damit jedoch nicht verbunden. 

B. Handelsordnung

Anpassung der Handelszeit in der Fortlaufenden Auktion und für den Off-Book-Handel

Zwecks Transparenz und Verständlichkeit wird der Wortlaut von § 4 Absatz 2 bzw. Absatz 2a HandelsO an § 123 Absatz 2 BörsO bzw. Absatz 2a angepasst. Die aktuelle Handelszeit in der Fortlaufenden Auktion und die Handelszeit für den Off-Book-Handel werden jedoch durch die Anpassungen nicht berührt.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an client.services@deutsche-boerse.com.

Anhänge:

  1. 20. Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
  2. 7. Änderungssatzung zur Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
  3. Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen für die Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt 

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, i.A. Holger Patt


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Störung in Teilen des Handelssystems

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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