Friedrich Merz

Friedrich Merz Vorsitzender des Aufsichtsrats Blackrock Deutschland

Titel: Friedrich Merz

Friedrich Merz ist seit 2016 Chairman des Aufsichtsrats der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Zudem steht er dem Unternehmen als Senior Advisor zur Verfügung und unterstützt die Beziehungen zu wichtigen Kunden, Behörden und Regierungsstellen in Deutschland. In dieser Funktion arbeitet er eng mit dem deutschen Managementteam zusammen.

Friedrich Merz trat 2005 als Partner der Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP bei, seit 2014 ist er Senior Counsel der Kanzlei. Zudem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates der WEPA Industrieholding SE sowie des Aufsichtsrates der Flughafen Köln Bonn GmbH. Im Juni 2019 wurde Friedrich Merz zum Vizepräsidenten des Wirtschaftsrats der CDU e.V. gewählt, welcher in Deutschland die Interessen der unternehmerischen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt. Von 2009 bis 2019 war er Vorsitzender der Atlantik-Brücke e.V. Zwischen 1989 und 2009 hatte Merz verschiedene politische Ämter inne, darunter als Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied des Deutschen Bundestags, von 2000 bis 2002 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und von 1998 bis 2000 sowie von 2002 bis 2004 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Friedrich Merz hat Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn studiert und begann seine berufliche Laufbahn 1985 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken.

Marktstatus

XETR

-

-

Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.