Handelbare Bezugsrechte: Anpassung der Marktpraxis für die Zeitspanne zwischen letztem Handelstag und dem Ende der Bezugsfrist
08/2022 Handelbare Bezugsrechte: Anpassung der Marktpraxis für die Zeitspanne zwischen letztem Handelstag und dem Ende der Bezugsfrist Spezialisten-Rundschreiben 08/22 Handelbare Bezugsrechte: Anpassung der Marktpraxis für die Zeitspanne zwischen letztem Handelstag und dem Ende der Bezugsfrist
1. Einführung
Für handelbare Bezugsrechte im deutschen Markt hat Clearstream Banking zusammen mit dem Market Practice Committee beschlossen, künftig die Zeitspanne zwischen letztem Handelstag (Handelsschluss) und dem Ende der Bezugsfrist (Zeichnungsfrist), auf mindestens drei Bankarbeitstage festzulegen.
Dies ermöglicht die Einhaltung der sogenannten „Buyer Protection Deadline“ und verringert das operationelle Risiko eines Zusammenfalls des letzten vertraglichen Settlement-Tages mit dem Ende der Bezugsfrist.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Beim Handel von Bezugsrechten im Regulierten Markt sowie im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse ist ab sofort auf die Einhaltung des neuen Standards der deutschen Marktpraxis zu achten. Die Zeitspanne zwischen letztem Handelstag (Handelsschluss) und dem Ende der Bezugsfrist (Zeichnungsfrist) beträgt nicht mehr zwei, sondern mindestens drei Bankarbeitstage. Die gesetzliche Mindestdauer der Bezugsfrist (14 Kalendertage) bleibt hiervon unberührt.
3. Details
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Clearstream-Ankündigung (Referenznummer: D22050) unter dem folgenden Link auf www.clearstream.com: Deutschland: Anpassung der German Market Practice für die Ausübung von handelbaren Bezugsrechten.
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten | |
Zielgruppen: | Handel, Benannte Personen, Compliance, Allgemein | |
Kontakt: | listing@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Renata Bandov, Dr. Monique Meyerer |